⚠️ Wichtiger Hinweis: Dies ist ein gründlich recherchierter Entwurf, keine Rechtsberatung. Er verbindet deinen bisherigen Papier-Mietvertrag mit den neuen Online-Buchungs-Regelungen sowie aktuellen rechtlichen Pflichten für Online-Vermieter in Deutschland (Stand 2026). Bitte trotzdem vor dem Livegang von einem Anwalt oder spezialisierten Dienst gegenlesen lassen — insbesondere §11 (Schäden/Haftung) und §13 (Widerrufsrecht).
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Vermietungen von Soundboks-Lautsprechern, Lightboks, Zubehör (Ständer, Kabel), Powerstation und Mikrofon über die Website EasyBoks (Easy-Boks.de), betrieben von:
Daniel Heckerott
Schwindstraße 20, 80798 München
Daniel.heckerott@gmail.com
§2 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald
1. der Mieter eine Buchung über die Website abgeschlossen hat,
2. die Identität und Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) erfolgreich verifiziert wurde,
3. die Miete bezahlt und die Kaution vorautorisiert wurde, und
4. diese AGB durch Anklicken der entsprechenden Checkbox akzeptiert wurden.
Eine Vermietung an Personen unter 18 Jahren ist ausgeschlossen.
§3 Mietgegenstand und Mietdauer
Mietgegenstände sind je nach Buchung:
- 1 bis 4 SOUNDBOKS-4-Lautsprecher (inkl. Akku und Ladegerät)
- optional Ständer und Verbindungskabel (ab 2 Boxen im Mietpreis inklusive, bei 1 Box je 5 € zubuchbar)
- optional Lightboks (15 € pauschal pro Vermietung)
- optional Powerstation 300Wh (10 €) und/oder kabelloses Mikrofon (10 €)
Die Mietdauer richtet sich nach der Buchung (Tagesmiete, Wochenend-Paket Freitag–Montag, oder Mehrtagesmiete mit Aufpreis pro weiterem Tag).
§4 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Diese enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit anwendbar.
§5 Eigentum
Die Mietgegenstände bleiben während der gesamten Mietdauer im Eigentum des Vermieters. Der Mieter erwirbt lediglich das Recht zur vorübergehenden Nutzung. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung über die Mietgegenstände durch den Mieter ist unzulässig.
§6 Nutzung und Zweckbindung
1. Der Mieter nutzt die Mietsache für private Veranstaltungen (z. B. Geburtstage, Hochzeiten, Firmenfeiern) — auch wenn die Durchführung durch einen beauftragten DJ oder Dienstleister erfolgt. Nicht gestattet ist die Nutzung bei öffentlichen, kommerziellen Veranstaltungen (z. B. Konzerte mit Ticketverkauf, dauerhafter Gaststätten-/Barbetrieb) ohne vorherige Absprache. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Tagesmieten fällig.
2. Die Nutzung hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen (z. B. Lärmschutz-/Ruhezeiten). Für Schäden, Bußgelder oder sonstige Nachteile aus unsachgemäßem oder gesetzeswidrigem Gebrauch haftet der Mieter.
3. Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Tagesmieten fällig.
§7 Übergabe und Rückgabe
1. Die Übergabe erfolgt kontaktlos über die Abholstation. Nach erfolgreicher Verifizierung und Zahlung erhält der Mieter die genaue Abholadresse sowie einen Zugangscode für den vereinbarten Abholzeitraum per E-Mail.
2. Zustandsprüfung bei Abholung. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Mietsache unmittelbar bei Abholung zu prüfen und per Foto über die Website zu dokumentieren. Werden dabei Mängel oder Schäden festgestellt, sind diese sofort dem Vermieter anzuzeigen. Unterbleibt dies, gilt die Mietsache als mangelfrei übergeben.
3. Bei unmittelbaren Anschlussbuchungen (z. B. Rückgabe und direkte Weitervermietung am selben Tag) ist die Rückgabe im Zeitfenster 8:00–12:00 Uhr verpflichtend, damit der Mietgegenstand pünktlich für die Folgebuchung zur Verfügung steht.
§8 Ausweiskontrolle
Zur Verifizierung wird bei Buchung ein Foto des Personalausweises sowie ein Selfie über unseren Dienstleister Stripe Identity erhoben (siehe Datenschutzerklärung). Die Ausweiskopie wird nach unbeschädigter Rückgabe der Mietsache gelöscht.
§9 Kaution
Für jede gemietete SOUNDBOKS wird eine Kaution in Höhe von 150 € pro Box fällig. Die Kaution wird als Vorautorisierung auf der hinterlegten Zahlungskarte reserviert (kein sofortiger Abzug). Ein tatsächlicher Einbehalt erfolgt ausschließlich bei nachgewiesenem Schaden, Verlust/Diebstahl oder verspäteter Rückgabe gemäß §10 und §11. Ohne Beanstandung wird die Vorautorisierung nach erfolgtem Rückgabe-Check freigegeben. Übersteigt ein Schaden die Höhe der Kaution, bleibt der Vermieter berechtigt, den darüberhinausgehenden Betrag gesondert geltend zu machen.
§10 Verspätete Rückgabe
Verzögert sich die Rückgabe der Mietsache, hat der Mieter für den entstandenen Verzugsschaden aufzukommen. Konkret wird eine Verspätungsgebühr in Höhe von 15 € pro angefangener Stunde fällig, die von der hinterlegten Kaution eingezogen wird.
§11 Sorgfaltspflicht, Schäden, Verlust und Haftung
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sorgfältig zu pflegen. Insbesondere darf die SOUNDBOKS während des Ladevorgangs nicht bei hoher Lautstärke betrieben werden, da dies zu einer Beschädigung führen kann.
2. An der Mietsache dürfen keine irreversiblen technischen oder optischen Veränderungen vorgenommen werden. Die Mietsache darf nicht unsachgemäß genutzt werden (z. B. Wasser, Nässe, starke Verschmutzung).
3. Die Mietsache darf weder vom Mieter noch von Dritten geöffnet oder repariert werden. Ist die Mietsache beschädigt oder nicht betriebssicher, ist ihre weitere Nutzung nicht zulässig; der Mieter hat dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
4. Für die schuldhafte Beschädigung sowie den Verlust der Mietsache haftet der Mieter, auch wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde. Auch der zufällige Untergang der Mietsache geht zu Lasten des Mieters.
5. Schadenskategorien (SOUNDBOKS). Bei Beschädigung wird der Schaden anhand von Referenzfotos in folgende Kategorien eingeordnet und der jeweilige Betrag von der Kaution einbehalten:
| Kategorie | Beispiel | Betrag |
| Leicht | kleiner Kratzer | 5–10 € |
| Mittel | sichtbare Gebrauchsspur/Delle | 15–20 € |
| Schwer | tiefere Beschädigung | 25–30 € |
6. Totalschaden oder Verlust. Bei Totalschaden, Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit haftet der Mieter in Höhe des aktuellen Wiederbeschaffungswerts (Neupreis) des jeweiligen Mietgegenstands:
| Gegenstand | Wiederbeschaffungswert |
| SOUNDBOKS 4 | 999 € |
| Lightboks | 399 € |
| Ständer | 59,99 € |
| Kabel | 14,99 € |
| Powerstation | 200 € |
| Mikrofon | 40 € |
Maßgeblich ist der aktuelle Marktpreis für ein gleichwertiges Neugerät zum Zeitpunkt des Schadens, unabhängig davon, zu welchem Preis der Vermieter den Gegenstand selbst erworben hat. Soweit die einbehaltene Kaution diesen Betrag nicht deckt, wird die Differenz gesondert in Rechnung gestellt. Der Mieter wird auf einen möglichen Schutz über eine eigene Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hingewiesen.
7. Nutzungsausfall. Kann die Mietsache aufgrund eines vom Mieter zu vertretenden Schadens nicht sofort weitervermietet werden, wird für die Dauer der Ausfallzeit (bis zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit) eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 20 € pro Tag, maximal jedoch für 5 Tage, fällig.
§12 Stornierung
Bei Stornierung einer Buchung durch den Mieter gilt folgende Staffel, gemessen am Beginn des gebuchten Zeitraums:
| Zeitpunkt der Stornierung | Gebühr |
| mehr als 72 Stunden vorher | kostenlos |
| 48–72 Stunden vorher | 25 % des Mietpreises |
| 24–48 Stunden vorher | 50 % des Mietpreises |
| weniger als 24 Stunden vorher | 100 % des Mietpreises |
§13 Widerrufsrecht
Die Buchung über die Website EasyBoks stellt einen Fernabsatzvertrag dar. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher besteht hier jedoch nicht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt, für deren Erbringung ein spezifischer Termin bzw. Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Stattdessen gilt die Stornoregelung gemäß §12.
§14 Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Mieters, die durch die Nutzung des Mietgegenstands entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
§15 Vertragsverletzung und Rücktritt
Verletzt der Mieter wesentliche Vertragsbedingungen (z. B. Untervermietung, gewerbliche Nutzung ohne Absprache, unsachgemäße Nutzung), ist der Vermieter zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Mietsache ist in diesem Fall unverzüglich zurückzugeben.
§16 Streitbeilegung
Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). *(Hinweis: Als Kleingewerbe mit weniger als 10 Beschäftigten bist du von der allgemeinen Informationspflicht nach § 36 Abs. 3 VSBG ohnehin befreit — dieser Satz dient nur der Vollständigkeit halber.)*
§17 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
Stand: [DATUM VOR VERÖFFENTLICHUNG EINTRAGEN]